Atteste für Neurologie & Psychatrie
Wir unterstützen die Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen gegenüber Behörden, Gerichten, Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitgebern, Vermietern, Reiseveranstaltern uvm.
Hierzu erstellen wir auf Verlangen der Versicherten fachärztliche Bescheinigungen über ihren Gesundheitszustand und ihr Leistungsvermögen aus. Das Erstellen der Bescheinigung ist keine Kassenleistung und ist deswegen vom Auftraggeber zu bezahlen. Aus gegebenem Anlass werden Atteste nur nach Vorkasse erstellt. Attestaufträge werden nur für bei uns bekannten Patienten mit hinreichend gesicherter Diagnose erledigt.
Zur Verringerung des organisatorischen Aufwandes können Sie Ihren Wunsch hier äußern. Hierzu sind Ihre Angaben erforderlich zum Zweck der Bescheinigung (was wollen Sie mit dem Attest erreichen?) z.B. Feststellung einer Erwerbsminderung oder Anerkennung einer Schwerbehinderung, wo soll das Attest vorgelegt werden, handelt es sich um einen Erstantrag, um einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid oder um ein Klageverfahren.
Vom behandelnden Arzt werden Ihre eingegangenen Wünsche überprüft, ob aus medizinischer Sicht Erfolgsaussichten für das Erreichen des von Ihnen beabsichtigten Zweckes bestehen. Gegebenenfalls erfolgt hierzu noch eine fachkundige Beratung.