Wichtige Hinweise
Bitte lesen Sie sich unsere Hinweise sorgfältig durch. So helfen Sie Mißverständnisse vorzubeugen und unseren Praxisalltag zu erleichtern.
In unseren Einrichtungen gilt ein Bestellsystem. Vereinbaren Sie bitte vor der Inanspruchnahme von Leistungen einen Termin. Dies kann persönlich oder bequemer telefonisch bzw. als E-Mail oder Formularanfrage erfolgen. Termine sollten Sie pünktlich wahrnehmen. Bei erheblicher Verspätung besteht die Gefahr, dass die Konsultation bzw. die geplante Untersuchung nicht mehr durchgeführt werden kann und ein neuer Termin vereinbart werden muß. Bei Nichterscheinen zu einer vereinbarten Untersuchung stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung.
Patienten in medizinischen Notfällen können zu den Praxisöffnungszeiten ohne Termin erscheinen, müssen aber mit Wartezeit rechnen. Außerhalb der Praxisöffnungszeit wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notfalldienst (Telefon 030 3100 31) oder an die Rettungsstelle des nächstgelegenen Krankenhauses. Sie erleichtern den Praxisablauf, indem Sie bei Erstinanspruchnahme wegen Beschwerden und Krankheitszeichen den Anamnesebogen ausfüllen und mitbringen.
Platzhalter
Hier können Sie ein Wiederholungsrezept anfordern. Das gilt nur für bereits im MVZ für den Versicherten ausgestellte Arzneimittelverordnungen, welche nicht länger als ein Jahr zur letzten hier ausgestellten Verordnung zurückreichen. Es können nur Rezepte über wirkstoffgleiche Arzneimittel in gleicher Dosierung und gleicher Applikationsart auf diesem Weg angefordert werden. Voraussetzung ist, dass im aktuellen Quartal bereits eine gültige Versichertenkarte des anfordernden Versicherten im MVZ vorliegt.
Sollten Sie eine Überweisung von uns erhalten haben und die beauftragte Leistung im Quartal der Ausstellung nicht erfolgen konnte, erhalten Sie hier eine für das laufende Quartal gültige Überweisung für denselben Untersuchungsauftrag. Voraussetzung ist, dass im aktuellen Quartal bereits eine gültige Versichertenkarte des anfordernden Versicherten im MVZ vorliegt.
Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an und schildern uns dort alles Weitere.
Bescheinigungen über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit können nur durch persönliche Vorstellung des Versicherten bei einem Arzt im MVZ ausgestellt werden. Die AU-Bescheinigung kann nicht durch Familienmitglieder oder andere Personen in Empfang genommen werden. Dies gilt ausnahmslos auch wenn eine Vollmacht des Versicherten vorgelegt wird. Kann der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht die Praxis aufsuchen, so ist beim Hausarzt oder dessen Vertreter ein Hausbesuch anzufordern.
In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Arbeitsunfähigkeit auch telefonisch für die Dauer von maximal 1 Woche ausgestellt werden. Das Praxisteam informiert Sie hierzu gern über die jeweils aktuell geltende Regelung.
- Telefon: 030 9929 6961 0
- Fax: 030 9929 6961 5
- E-Mail: info@mzib.de
Kontakt Orthopädie & Unfallchirurgie
- Telefon: 030 9929 6963 0
- Fax: 030 9929 6963 5
- E-Mail: kais.almachout@web.de